Immobilienrecht
Sie vermieten Wohnungen und suchen einen Rechtsanwalt mit praktischen Erfahrungen aus der Wohnungswirtschaft? Sie haben Fragen zu einem Grundstückskaufvertrag? Oder vielleicht Probleme mit Ihrem Vermieter oder einem Makler? Dann helfe ich Ihnen gerne weiter.
Mietrecht für Wohnraum
Es wird oft emotional – wenn Mieter und Vermieter sich streiten. Kein Wunder, denn die Wohnung ist Lebensmittelpunkt des Mieters und zugleich eine wichtige Kapitalanlage des Vermieters.
Als Angestellter, Abteilungsleiter und Vorstand von Wohnungsunternehmen habe ich über viele Jahre hinweg die alltäglichen Konflikte des Vermietungsgeschäftes erlebt. Mehr als 200 Räumungsverfahren begleitet, Modernisierungsmaßnahmen, Betriebskostenabrechnungen und Mieterhöhungen durchgeführt und dabei wertvolle, praktische Erfahrungen gesammelt. Davon profitieren meine Mandanten heute – Vermieter und Mieter.
Ich berate Sie in allen Angelegenheiten rund um die Wohnung, vertrete Sie außergerichtlich und vor Gericht. Dazu gehört zum Beispiel:
Grundstücksrecht
Ist Ihr Traum vom eignen Haus in greifbare Nähe gerückt? Halten Sie den Entwurf eines Grundstückskaufvertrages in den Händen und haben dazu Fragen? Bei Grundstückgeschäften geht es oft um viel Geld.
Manchmal sind Vertragsklauseln unverständlich oder es lauern versteckte Kosten. Ist die Frage von Altlasten geklärt? Bestehen Denkmalschutz oder Baulasten? Fallen noch Erschließungskosten an oder gibt es Grundbucheintragungen, die den Wert des Grundstückes mindern? Ich berate Sie gerne und setze Ihre Rechte durch.
Maklerrecht
In vielen Teilen Deutschlands, aber ganz besonders in Düsseldorf und den angrenzenden Städten Hilden, Langenfeld, Erkrath, Meerbusch und Neuss ist Wohnraum knapp. Gute Immobilien sind schnell verkauft und ich höre oft die Frage: "Wofür bekommt der Makler so viel Geld?". Bei der Vermietung von Wohnungen gilt seit einiger Zeit das "Bestellerprinzip". Vereinfacht gesagt bedeutet das: Wer den Makler beauftragt, muss ihn bezahlen. Das wird in der Regel der Vermieter sein.
Beim Verkauf von Immobilien gilt das "Bestellerprinzip" nicht. Mit der Folge, dass in der Regel der Käufer den Makler bezahlt, obwohl der Verkäufer ihn beauftragt hat. Eine fragwürdige Konstruktion! Denn Verkäufer und Makler haben Interesse an einem hohen Verkaufspreis. Die vom Preis abhängige Provision muss aber der Käufer bezahlen.
Im Maklerrecht werde ich fast ausschließlich für Kunden von Maklern tätig und biete folgende Leistungen:
Vertragsmanagement
Hat Ihr Unternehmen ein effektives Vertragsmanagement? Die systematische Erfassung aller wichtigen Verträge hat Vorteile: Sie haben Fristen im Blick und können Konditionen rechtzeitig neu verhandeln. Anpassungen an eine veränderte Rechtslage können vorgenommen werden und Sie stellen sicher auch die vereinbarten Leistungen eingefordert zu haben. So können Einsparungen erreicht werden.
Auch aus Complience Gesichtspunkten empfehle ich ein sorgfältiges Vertragsmanagement. Denn ohne dieses ist es schwer, eine rechtskonforme und redliche Führung der Geschäfte zu gewährleisten und in Haftungsfällen auch zu beweisen.
Aufgrund meiner Tätigkeiten als Abteilungsleiter und Vorstand von Wohnungsunternehmen, habe ich ein ganzheitliches Verständnis der betrieblichen Abläufe und weiß, was Ihre Verträge bewirken sollen. Mein Vertragsmanagement umfasst insbesondere folgende Leistungen:
Mietrecht
für Vermieter und Mieter
Grundstücksrecht
für Käufer und Verkäufer
Maklerrecht
für Kunden von Maklern
Vertragsmanagement
für Wohnungsunternehmen